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Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches – Elftes Buch (SGB XI) – sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße hilfebedürftig sind. Diese Kriterien sind entscheiden für die Einstufung in die Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).